Voraussetzungen

Die wichtigste Forderung, die JS B.V. stellt, ist die, dass Sie im Besitz eines mindestens sechs Monate gültigen deutschen Personalausweises bzw. EU-Passes sind.

In den Niederlanden darf man nur dann arbeiten, wenn man einen EU-Pass oder eine Arbeitserlaubnis hat. Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist ein mühsamer und langer Weg, der von JS B.V. nicht erfolgt.

Wichtige Auswahlkriterien sind:

  • Der allgemeine Eindruck,
  • Sprachkenntnisse (Deutsch),
  • Die Art des Vertrages, für den Sie sich entscheiden; mindestens 8 Wochen, jedoch nach Möglichkeit länger,
  • Berufserfahrung und Ausbildung,
  • Gute körperliche und geistige Gesundheit,
  • Mindestens 18 und höchstens ?? Jahre alt.

Wenn allen oben genannten Punkte auf Sie zutrreffen, können Sie fast sicher sein, dass Sie für JS B.V. in den Niederlanden arbeiten können.