Voraussetzungen
Die wichtigste Forderung, die JS B.V. stellt, ist die, dass Sie im Besitz eines mindestens sechs Monate gültigen deutschen Personalausweises bzw. EU-Passes sind.
In den Niederlanden darf man nur dann arbeiten, wenn man einen EU-Pass oder eine Arbeitserlaubnis hat. Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist ein mühsamer und langer Weg, der von JS B.V. nicht erfolgt.
Wichtige Auswahlkriterien sind:
- Der allgemeine Eindruck,
- Sprachkenntnisse (Deutsch),
- Die Art des Vertrages, für den Sie sich entscheiden; mindestens 8 Wochen, jedoch nach Möglichkeit länger,
- Berufserfahrung und Ausbildung,
- Gute körperliche und geistige Gesundheit,
- Mindestens 18 und höchstens ?? Jahre alt.
Wenn allen oben genannten Punkte auf Sie zutrreffen, können Sie fast sicher sein, dass Sie für JS B.V. in den Niederlanden arbeiten können. |
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